Immer wieder kommt es vor, dass die Finanzbehörde (zu Unrecht) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners stellt. Gegen diese Maßnahme des Finanzamts sollte wegen ihrer extrem einschneidenden Wirkung bis hin zur Existenzvernichtung des Steuerschuldners Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit oder auf Rücknahme des Insolvenzantrags vor dem Finanzgericht erhoben werden. Wie der folgende reale Fall aus meiner Praxis zeigt, lohnt es sich seine Rechte vor dem Finanzgericht einzufordern. Mit seinem Urteil vom 29.06.2021, Az.: 4 K 1032/21 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ausführlich und grundlegend zu den Voraussetzungen eines Insolvenzantrags durch die Finanzbehörde Stellung genommen. >>> Lesen Sie das komplette Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001467531