IHR PARTNER FÜR STEUERRECHT

Ich komme ins Spiel, wenn die Karre im Dreck steckt“

 

Am Anfang einer steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt steht meist der (fehlerhafte) Steuerbescheid.

 

Dieser bringt Sie stets in eine Abwehrposition. Denn nun kann der vom Finanzamt geltend gemachte Steueranspruch gefordert und vollstreckt werden.

 

Da ich in den von mir geführten Mandaten in der Regel nicht selbst erstellte Steuererklärungen verteidige, habe ich die notwendige Distanz und Objektivität für eine optimale Wahrung Ihrer Interessen.

 

Oft resultiert der den Streit verursachende Steuerbescheid aus einer Betriebsprüfung und/oder einer Schätzung seitens des Finanzamts.

 

Nur ein Berater, der dem Prüfer (während oder nach der Betriebsprüfung) die Grenzen seiner Befugnisse aufzuzeigen vermag, kann dem Übergewicht der Finanzverwaltung entgegentreten.

 

Nur wenn sich der Berater der Auseinandersetzung gewachsen fühlt und den Steuerstreit nicht scheut, kann überhaupt eine Einigung gelingen.

 

Nutzen Sie meine Erfahrung aus ungezählten Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht. Hier haben verfahrensrechtliche Fragen eine immense praktische Bedeutung.

 

Nur derjenige kann sein Recht effektiv durchsetzen und seine Mandanten professionell vertreten, der die verfahrensrechtlichen Spielregeln beherrscht, sei es in Verfahren vor dem Finanzamt, Finanzgericht oder Bundesfinanzhof.

 

>>> Lesen Sie deshalb „Warum Sie einen guten Steueranwalt brauchen“.

 

Häufig ergeben sich während einer Betriebsprüfung Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat. Ich begleite meine Mandanten durch das gesamte Steuerstrafverfahren. Ich gebe Ihnen den jetzt dringend notwendigen Beistand und helfe Ihre Rechte zu wahren.